Fördermöglichkeiten von Homeliftsystemen: So finanzieren Sie Ihren Treppenlift
Im Alter ist die Mobilität oft eingeschränkt. Auch Unfälle oder körperliche Behinderungen können den häuslichen Bewegungsradius verringern. Ein Umzug ins Betreute Wohnen oder in eine alters- bzw. behindertengerechte Wohnanlage ist allerdings nicht immer möglich oder gewollt. Um die häusliche Mobilität weiterhin zu gewährleisten sind bauliche Maßnahmen im eigenen Haus zuweilen vorteilhaft. Bäder lassen sich barrierefrei gestalten und Eingänge und Zuwegungen stolpergeschützt umgestalten. Auch Treppen stellen heute kein unüberwindbares Problem mehr dar. Je nach Bausituation helfen komfortable Sitzlifte, Treppenaufzüge und Seniorenlifte um bequem von einem Stockwerk in das andere zu gelangen.
Was viele nicht wissen: Wer seinen Wohnraum mit einem Homelift ausstattet, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von der der Kranken- oder Pflegekasse erhalten. Liegt ein Arbeits- oder Wegeunfall vor, so bezuschusst die zuständige Berufsgenossenschaft das häusliche Liftsystem. Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können günstige Kredite oder Zuschusszahlungen beantragt werden. Regionale Förderprogramme auf Stadt- oder Länderebene runden das Unterstützungsangebot ab.
Zuschüsse der Kranken- und Pflegekasse
Krankenkasse und Pflegeversicherung setzen für die Bezuschussung das Vorliegen eines Pflegegrads voraus. Antragsformulare sendet die zuständige Pflegekasse auf dem Postweg zu. Der individuelle Pflegegrad wird nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst (MD) der Versicherung ermittelt. Das Maß der Pflegebedürftigkeit unterteilt sich in fünf Pflegegrade. Art und Höhe der Leistungen orientierten sich an dieser Staffelung. Die Einstufung selbst ist abhängig vom Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen. Ein Zuschuss für einen Homelift wird bereits ab Pflegegrad 1 gezahlt. Einen Rechtsanspruch gibt es zwar nicht, allerdings lehnen Kranken- und Pflegekassen eine Zuzahlung erfahrungsgemäß nur selten ab, wenn der Lift als pflegerisch sinnvoll befunden wurde. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich aktuell auf bis zu 4.000 Euro. Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt zusammen, so lassen sich die Einzelzuschüsse bis zu einer Gesamtsumme von zurzeit 16.000 Euro bündeln.
Förderprogramme durch die KfW
Neben den Kranken- und Pflegekassen hält auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschussangebote für Menschen mit Mobilitätseinschränkung bereit. Die Zuschüsse sind jedoch limitiert und stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Betrag von maximal 5.000 Euro bezuschusst. Die Finanzierung der Förderprogramme erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Ferner werden Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften auch Förderkredite ab 1,54 Prozent effektiver Jahreszins für das barrierefreie Umbauen von Wohnraum angeboten.
Regionale Förderprogramme
Die meisten Bundesländer und viele Städte unterstützen unter bestimmten Voraussetzungen den altersgerechten Umbau von Wohneigentum mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Regional kann die Höhe der Zuwendungen abweichen. Informationen zur aktuellen Rechtslage erhalten Sie bei den zuständigen Stadt- bzw. Regionalverwaltungen.
Die Vielzahl der Förderprogramme und die jeweils geltenden Voraussetzungen machen es nicht immer leicht, sich im Dschungel der Finanzierungsmöglichkeiten zurechtzufinden. Sehr gerne informieren wir Sie ganz individuell über die aktuellen Bestimmungen und Ihre jeweiligen Ansprüche. Rufen Sie uns gerne einmal oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Unsere Experten freuen sich, Ihnen helfen zu dürfen.