Wie Sie die Kosten für einen Treppenlift senken können
Ein Treppenlift ist eine wertvolle Hilfe im Alltag. Die häusliche Mobilität wird teils erheblich verbessert und fremde Hilfe muss nicht mehr ganz so oft in Anspruch genommen werden. Allerdings gibt es einen Wermutstropfen: Ein Treppenlift kostet Geld. Je nach Ausführung können sich die Kosten auf einen höheren vierstelligen Betrag belaufen. Klar, dass viele mobilitätseingeschränkte Menschen vor einer solchen Investition zunächst zurückschrecken. Einige attraktive Förderprogramm erleichtern jedoch die Entscheidung für einen Treppenlift. In diesem Beitrag wollen wir einen kurzen Überblick über die aktuellen Förderungen geben. Da Ansprüche variieren können, empfehlen wir ein zusätzliches Informationsgespräch mit der Kranken- oder Pflegekasse zu führen. Auch geben Fachhändler qualifizierte Auskünfte, immerhin stecken sie detailliert im Thema und kennen alle aktuellen Entwicklungen und Änderungen.
Zuschüsse der Pflegekasse
Treppenlifte gehören generell nicht zu den Hilfsmitteln, für die die gesetzlichen Krankenkassen Zuschüsse zahlen. Allerdings beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro an den Kosten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Pflegegrades und die offizielle Feststellung, dass die Installation eines Treppenliftes notwendig und geboten ist. Grundsätzlich steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 ein Zuschuss zu. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, können die Zuschusszahlungen bis zu einer Gesamtinvestition von 16.000 Euro zusammengefasst werden. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Zuzahlung unbedingt vor dem Erwerb eines Treppenliftes beantragt werden. Solange die Zahlung nicht genehmigt ist, sollte kein Kauf erfolgen. Der Zuschuss selbst ist eine Einmalzahlung. Für eventuelle Kosten späterer Reparaturen oder Instandsetzungen gibt es keine Zuzahlungsansprüche.
Zuschüsse der Berufsgenossenschaft
Sind ein Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit ursächlich für eine Mobilitätseinschränkung, ist die jeweilige Berufsgenossenschaft zuständig.
Förderung der KfW
Alternativ zu den Förderprogrammen der Pflegekasse gibt es die Möglichkeit einer Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Ansprüche sind jedoch zeitlich und von der Höhe her begrenzt. Aktuell (Stand September 2022) sind die Fördermittel der Bank zur Barrierereduzierung erschöpft. Auf der Website der KfW können Sie sich weiter informieren. Hier wird auch bekannt gemacht, wenn neue Fördergelder zur Verfügung stehen.
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Steuerliche Entlastungen und regionale Zuschussansprüche
Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Kosten für einen Treppenlift steuerlich absetzen. Der Steuererklärung ist eine amtsärztliche Bescheinigung oder eine ärztliche Verordnung beizulegen, aus der hervorgeht, dass der Einbau medizinisch notwendig ist. Bevor eine Steuerentlastung geltend gemacht wird, sollte unbedingt mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt gesprochen werden. Letztlich kann nur eine Fachstelle beurteilen, ob die Installation eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird. Darüber hinaus haben auch einige Bundesländer, Städten und Gemeinden regionale Förderprogramm eingerichtet. Informationen hierzu haben die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen.